Akkreditierung

Bestens reglementiert. Das Qualitäts-Managementsystem des Labors entspricht den Anforderungen der DIN EN ISO 17025:2018. Diese international gültige Norm bildet die Grundlage zur Sicherung der Kompetenz von Prüflaboratorien. Neben detaillierten Anforderungen an Organisation und Qualifikation der Mitarbeiter bedeutet dies eine konsequente Überwachung Ihrer eingesandten Proben von Probenahme bzw. Probeneingang bis zur Erstellung des Prüfberichts. Die grundlegenden Regelungen unseres Managementsystems sind in einem Qualitätsmanagement-Handbuch festgelegt. Auf Wunsch kann dieses gerne eingesehen werden.   

Höchste Ansprüche. Grundlage unserer Analytik nach DIN EN ISO 17025:2018 bilden nationale und internationale Normvorgaben. Sorgfältige Validierung, laufende Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie regelmäßige Teilnahme an Eignungsprüfungen (Ergebnisse auf Anfrage erhältlich) sichern Richtigkeit und Reproduzierbarkeit unserer Ergebnisse. Gutachter der deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS überwachen regelmäßig die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO 17025:2018.

Wir bieten Ihnen größtmögliche Zuverlässigkeit in Punkto Laboranalytik. 

Unsere Urkundenanlage finden Sie unter
D-PL-14486-01-00.

 

„Außerdem können Sie tagesaktuell die vollständige Liste der akkreditierten Untersuchungen in den Bereichen TrinkwV, BImSchV und Fachmodul Wasser, Veterinärmedizin sowie aller weiteren akkreditierten Prüfverfahren einsehen.“

Staatliche Zulassungen

  • Trinkwasserlabor nach § 15 Abs. 4 der TrinkwV für mikrobiologische und chemische Untersuchungen; Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • AQS-Zulassung für Untersuchungen von Grundwasser; Bayerisches Landesamt für Umwelt

  • Zulassung nach § 44 Infektionsschutzgesetz: Erlaubnis zum Arbeiten mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern; Regierung der Oberpfalz

  • Zulassung für amtliche Lebensmittelüberwachung durch Gegenprobensachverständige nach § 43 LFGB; Regierung von Oberfranken

  • Benennung als amtliches Labor nach Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625 für Untersuchungen im Rahmen amtlicher Kontrollen und anderer amtlicher Tätigkeiten im Bereich der EG-Öko-Verordnung; Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft

  • Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 Abs. 1 TierSeuchErV; Regierung der Oberpfalz

Anerkennungen

Anerkennung durch QS Qualität und Sicherheit GmbH im Bereich Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse und Kartoffeln

VLOG anerkanntes Labor;
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e. V.


Trinkwasserlabor nach § 15 Abs. 4 der TrinkwV
Zulassung nach § 44 Infektionsschutzgesetz
Zulassung für amtliche Gegenproben nach § 43 LFGB
Benennung als amtliches Labor nach Art. 37 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/625
Erlaubnis zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern nach § 2 Abs. 1 TierSeuchErV
VLOG anerkanntes Labor
Anerkennung durch QS Qualität und Sicherheit GmbH für das Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln

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