Für die pathogenen Keime Salmonellen, Listerien und STEC/EHEC können wir Ihnen eine Freigabeuntersuchung (Schnelltest) anbieten. Diese Untersuchung ist speziell für Kunden geeignet, die Ihre Ware vor Kommissionierung untersuchen wollen. Sprechen Sie uns an!
Die Untersuchung potentiell allergieauslösender Lebensmittel ist durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) geregelt. Neben Enzymimmunoassays (ELISA) bieten wir Ihnen molekularbiologische Methoden an, um den Nachweis von Sellerie, Senf, Soja, Lupine oder Pistazie zu führen.
Eine Übersicht potentiell allergieauslösender Lebensmittel, die auf dem Lebensmittel angegeben werden müssen, ist in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) aufgelistet.
Zur Überprüfung von Spezifikationen oder Inhaltsangaben auf Lebensmitteln bieten wir Ihnen verschiedene Nachweise an:
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